Investor Relations

Die RSE Beteiligungs- und Grundbesitz-AG ist seit Ende März 2009 nicht mehr börsennotiert. Die außerordentliche Hauptversammlung der RSE AG hat am 20. Dezember 2007 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Salzgitter Mannesmann GmbH, die zu diesem Zeitpunkt bereits über 99,6 % der RSE-Aktien verfügte, beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. März 2009 in das Handelsregister der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 53446) eingetragen. Es erfolgte von Amts wegen die Einstellung des Aktienhandels mit Ablauf des 27. März 2009. Insoweit bestehen seitens der RSE AG keine Börsenzulassungsfolgepflichten mehr.


Veröffentlichung der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG nach § 30e Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) WpHG

Ausschluss der Minderheitsaktionäre der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG

Die außerordentliche Hauptversammlung der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG, Frankfurt am Main, vom 20. Dezember 2007 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. März 2009 in das Handelsregister der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 53446) eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG in das Eigentum der Salzgitter Mannesmann GmbH übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG eine von der Salzgitter Mannesmann GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von 6,25 EUR für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je 1,00 EUR.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG verbriefen die Aktien nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung in der vorgenannten Höhe.


Frankfurt am Main, 27. März 2009

Der Vorstand

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